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| Vereinssitz: Oberhausen/Rhld. | VR 41634 | Gründungsjahr: 2004 |
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Ausstellungsordnung des DMRM e. V. Für das bundesweite Richten und Ausstellen von Mäuseartigen. Inhalt
§1 Allgemeine Bedingungen __________________________________§ 1 Allgemeine Bedingungen 1. Die allgemeinen Bedingungen gelten, bis auf Widerruf, für alle bundesweit durchgeführten DMRM-Zuchtschauen für Mäuseartige, deren Intention die Vorstellung und Bewertung der genannten Tiere ist.
2. Die Tiere werden nach dem vom DMRM ausgearbeiteten
Zuchtstandard von einem zugelassenen DMRM-Zuchtrichter oder einem
Zuchtrichter eines ausländischen Klubs gerichtet. Ist für eine Art noch
kein deutscher Zuchtstandard niedergelegt, richtet ein ausländischer
Zuchtrichter nach dem jeweiligen niederländischen oder britischen
Standard. 3. Der DMRM unterscheidet in vereinsinterne, vereinsübergreifende und offene Zuchtschauen.
An vereinsinternen Shows können nur eingetragene
Mitglieder des DMRM als Aussteller teilnehmen. Die Teilnahme ist nicht
wohnsitzabhängig, das heißt es können auch Mitglieder aus dem Ausland an
dieser Veranstaltung partizipieren. An vereinsübergreifenden Schauen
können Mitglieder des DMRM oder Mitglieder anderer anerkannter
Zuchtvereine für Kleinnager aus dem In- und Ausland als Aussteller
teilnehmen. Die Teilnahme als Aussteller an offenen Zuchtschauen
ist für alle Interessierten möglich, eine Zugehörigkeit zu einem Verein
ist dabei keine Voraussetzung.
4. Die Ausschreibung für eine Zuchtschau wird im Forum des
Vereins oder auf der Homepage des DMRM in deutscher und gegebenenfalls
auch in englischer Fassung veröffentlicht. Für vereinsinterne Schauen ist
eine Veröffentlichung der Ausschreibung im Mitgliederbereich des
Vereinsforums ausreichend. 5. Grundsätzlich können Tiere verschiedener Altersklassen vorgestellt werden.
Farbmäuse werden in folgende Klassen unterteilt: Welche Altersklassen bei den Farbmäusen für eine Show zugelassen sind bzw. getrennt bewertet werden, kann der jeweiligen Ausschreibung entnommen werden. Entfällt gemäß der Ausschreibung die getrennte Bewertung von Tieren der Klasse jun oder sen, so sind die entsprechenden Mäuse der Klasse ad zu zuordnen.
Syrische Hamster werden in folgende Klassen unterteilt: Welche Altersklassen bei den Syrischen Hamstern für eine Show zugelassen sind bzw. getrennt bewertet werden, kann der jeweiligen Ausschreibung entnommen werden. Entfällt gemäß der Ausschreibung die getrennte Bewertung von Tieren der Klasse sen, so sind die entsprechenden Hamster der Klasse ad zu zuordnen. Die Altersklassen für andere Arten sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen. 6. Auf einer Zuchtschau werden nur Tiere nach den Zuchtstandards gerichtet, die einer in Deutschland anerkannten Rasse entsprechen. Je nach Ausschreibung können auch Liebhabertiere (Tiere ohne Zugehörigkeit zu einer Rasse, Tiere mit Farbfehlern etc.) gerichtet werden. Bewertet wird in diesem Fall nach Gesundheits- und Pflegezustand, Fellbeschaffenheit sowie Wesen und Temperament. Bei Arten, für die in Deutschland noch kein Zuchtstandard niedergelegt ist, können nur Rassen gerichtet werden, die in den Niederlanden oder Großbritannien anerkannt sind. Ansonsten ist lediglich eine Bewertung nach Liebhaberkriterien möglich. Mäuseartige, die einer Zuchtvariante angehören, die der DMRM als qualzüchtig einstuft, dürfen weder von deutschen noch von ausländischen Teilnehmern ausgestellt werden. 7. Das Richten wird anonym und nach Varietäten geordnet durchgeführt. Die Reihenfolge der Varietäten wird vor dem Richtbeginn ausgelost. Wenn angemeldete Tiere nicht pünktlich zur ausgeschriebenen Startzeit der eigentlichen Show anwesend sind, entscheiden die Verantwortlichen der Meldestelle, die Tiere vom Wettbewerb auszuschließen oder noch in den Richtprozess mit einzubinden. Ausgeschlossen werden in jedem Fall Tiere, deren zugeordnete Varietät den Wertungsprozess bereits durchlaufen hat. 8. Ab dem Richtbeginn besteht für alle Personen, die nicht aktiv als Helferpersonal eingesetzt sind, ein Zutrittsverbot zum Richtring. Dies gilt auch für anwesende Vereinsmitglieder, die nach einem Einsatz als Zuträger oder Schreiber abgelöst wurden. 9. Eine Prämierung kommt nur für Tiere in Frage, die im Richtprozess in Bezug auf die Gesamtbewertung mit mindestens dem Prädikat SG (sehr gut) abgeschnitten haben. Mindestmeldungen (z. B. innerhalb einer Altersklasse oder Rasse etc.) sind für eine Prämierung nicht erforderlich. 10. Jedes Tier, das vorgestellt werden soll, muss vorab fristgerecht gemeldet werden. Das Meldeverfahren zur Einschreibung und die Meldefristen werden entsprechend im Internet bekannt gegeben. Aussteller erhalten eine Bestätigung ihrer Meldung. Diese ist am Tag der Schau bei der Meldestelle vorzulegen. 11. Geladene Zuchtrichter dürfen ebenfalls Tiere ausstellen, sofern mindestens ein weiterer Richter bestellt ist, denn Zuchtrichter dürfen ihre eigenen Tiere in keinem Fall selbst richten. 12. Es dürfen keine Tiere spontan an Besucher einer Zuchtschau oder Aussteller, die keinem Zuchtverein für Mäuseartige des In- oder Auslands angehören, verkauft werden. Abgaben an beide Personengruppen sind nur zulässig, wenn bereits vor der Zuchtschau persönlicher Kontakt zwischen Züchter und Interessent bestand und die Abgabetiere entsprechend vorreserviert wurden. § 2 Unterbringung und Hygiene 1. Für die Ausstellungstiere sowie andere am Stand des DMRM untergebrachten Tiere gelten die regionalen amtstierärztlichen Vorschriften für Unterbringung und Hygiene. 2. Grundsätzlich gelten folgende allgemeine Regeln:
Für den Transport der Tiere sind geeignete Behältnisse zu
wählen. Dabei muss auf einen Schutz vor Hitze, Kälte und Zugluft sowie auf
Ausbruchsicherheit geachtet werden. Die Tiere müssen während des
Transportes mit ausreichend Futter versorgt sein, auch auf die Abdeckung
des Flüssigkeitsbedarfs ist zu achten. Um Angst oder gar Panik beim
Transport zu vermeiden, ist dafür Sorge zu leisten, dass die Tiere sich
entsprechend sicher fühlen. Darum müssen die Behältnisse so ausgelegt
sein, dass sie ein höhlenähnliches Versteck für die Tiere darstellen. 3. Für Tiere in Schaukäfigen zur Besucherinformation gelten folgende Regelungen:
Schaukäfige sollen dem Besucher zwar Einblicke auf die Tiere gewähren,
müssen aber dennoch Rückzugsmöglichkeiten bieten. Da der Schaukäfig
regulär höher (und größer) ist als der Ausstellungskäfig, sind Heu, Stroh
und Papprollen nicht ausreichend. Stabile Verstecke in Form von Häuschen
etc. müssen im Käfig enthalten sein. 4. Für Ausstellungstiere, die am Richtprozess teilnehmen, gelten folgende Regelungen:
Ausstellungstiere werden anonym gerichtet. Außer der
Startnummer dürfen keine weiteren Kennzeichnungen, die auf den Aussteller
hinweisen, am Käfig angebracht sein. 5. Bei Anbindung einer Show des DMRM an einen anderen Veranstalter ist darüber hinaus den Angaben der Ausstellungs- und Börsenordnung des Primärveranstalters Folge zu leisten. 6. Bei wiederholter Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften dieser Ausstellungsordnung ist mit Ausschluss von weiteren Zuchtschauen des Vereins zu rechnen. § 3 Gebühren 1. Für das Melden der Ausstellungstiere werden Verwaltungs- und Meldegebühren erhoben. Die Gebühren sind in ihrer Höhe gestaffelt nach Gebühren für Mitglieder und für Nichtmitglieder des DMRM. Die Berechnung erfolgt entsprechend des Status. 2. Die Gebührenhöhe und die jeweiligen Zahlungsbedingungen können je nach Ausstellungsform und Ort abweichen und werden somit in der jeweils aktuellen Ausschreibung bekannt gegeben. 3. Grundsätzlich gilt: a) Wenn ein Teilnehmer seine Anmeldung nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung absagt, wird der volle Betrag an Gebühren fällig. b) Die Meldegebühr wird für alle gemeldeten und vom Verein bestätigten Tiere fällig, auch wenn sich ein Teilnehmer entscheidet, ein bereits gemeldetes Tier nicht vorzustellen. c) Die Meldegebühr wird auch fällig für Tiere, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Abweichung anderer Standardvorschriften im Wertungsprozess disqualifiziert werden bzw. von vornherein von der Bewertung ausgeschlossen werden. d) Die Meldegebühr wird auch dann fällig, wenn ein Tier wegen unsachgemäßer Unterbringung (siehe Unterbringung und Hygienevorschriften) vom Wertungsprozess ausgeschlossen wird. e) Bei offizieller Verwendung des Reservemeldesystems kann in Einzelfällen anders entschieden werden. Wenn aus nachvollziehbaren Gründen ein gemeldetes Tier nicht an der Show teilnehmen kann, aber der Teilnehmer Reservemeldungen getätigt hat, kann auf ein Nachrücken eines oder mehrerer Reservetiere anstelle des ursprünglich gemeldeten Ausstellungstiers entschieden werden. Diese Entscheidung ist durch am Veranstaltungsort anwesende Mitglieder der Meldestelle oder des Vorstandes zu treffen. Ein Anspruch auf eine solche Entscheidung im positiven Sinn besteht grundsätzlich nicht. Wenn eine negative Entscheidung im Sinne dieser Bestimmung getroffen wird, bleiben die Punkte b) und c) dieser Aufzählung uneingeschränkt wirksam. f) Wenn Tiere gemeldet wurden und die Meldung nicht fristgerecht abgesagt worden ist, so müssen die angefallenen Gebühren per Überweisung auf das Vereinskonto ausgeglichen werden. Dazu ist vorab Kontakt mit der Rechnungsstelle des DMRM aufzunehmen um weitere Anweisungen entgegen zu nehmen. § 4 Meldungen 1. Meldungen werden regulär auf elektronischem Wege durchgeführt. 2. Für eine Meldung werden grundsätzlich folgende Angaben zu den auszustellenden Tieren benötigt: Art, Sektion (Fellvariante), Varietät, Rasse (Farbvariante), Altersklasse, Geschlecht, Name des Züchters sowie dessen Zuchtname 3. Bei postalischen Anmeldungen auf dem Briefweg werden zusätzlich folgende Angaben benötigt: Name, Anschrift und Telefonnummer (ggf. E-Mailadresse) des Einsenders (Ausstellers) Hinweis auf die betreffende Ausstellung (Ort, Datum)
Die
postalische Anmeldung ist auf einem A 4 Papier in Druckschrift und
möglichst maschinell geschrieben zu verfassen und an die in der
Ausschreibung angegebene Anschrift der Meldestelle zu senden. 4. Auf jeder Show werden die zu richtenden Tiere vom Aussteller vorab an der Meldestelle des DMRM als anwesend gemeldet sowie die fälligen Gebühren entrichtet. Im Zusammenhang mit einer vorliegenden Meldebestätigung werden dem Aussteller anschließend die Startnummern für seine Tiere ausgehändigt, die vom Aussteller von oben sichtbar am Käfig der Tiere anzubringen sind. Die Meldestelle öffnet in der Regel eine Stunde vor Richtbeginn. § 5 Regressausschluss 1. Für Sach- oder Personenschäden die dem Aussteller, seinen Begleitpersonen oder seinen Tieren während der An- und Abreise oder der Ausstellung entstehen, übernimmt der DMRM keine Haftung. Gleiches gilt für Vereinsmitarbeiter oder Richter in Bezug auf die An- und Abreise, sowie den Aufenthalt auf der Show. 2. Für jede Ausstellung benennt der DMRM anerkannte Richter aus dem In- oder Ausland. Der Verein behält sich vor, einen vorab benannten Richter durch einen anderen Richter zu ersetzen, falls der vorab benannte Richter am Tag der Show aus triftigen Gründen nicht erscheinen kann. Steht kein "Ersatzrichter" zur Verfügung z.B. wegen der Kurzfristigkeit der Absage, so behält der Verein sich vor, den Richtprozess in Zusammenarbeit von zwei Zuchtrichteranwärtern des DMRM durchführen zu lassen. Ein Regressanspruch gegenüber dem Verein besteht in diesen Fällen nicht. 3. Die Zuchtschauen des DMRM können in Zusammenarbeit mit anderen Veranstaltern bzw. in Zusammenhang mit anderen Ausstellungen und Shows geplant und durchgeführt werden. Sollte eine entsprechende Veranstaltung einmal abgesagt werden, bedingt dies möglicherweise auch die Absage der geplanten Show des DMRM oder erfordert Änderungen in Bezug auf die ursprüngliche Planung. Ein solcher Sachverhalt ist jedoch in der Regel vorab bekannt und wird auf der Vereinswebseite oder im Vereinsforum bekannt gemacht, um für alle Beteiligten Unannehmlichkeiten und unnötige Kosten zu vermeiden. Regressansprüche gegenüber dem DMRM bestehen in einem solchen Fall nicht. 4. Auch Unwetter oder andere Formen höherer Gewalt können dazu führen, dass eine geplante Zuchtschau nicht zustande kommt. Auch in einem solchen Fall können keine Regressansprüche gegenüber dem Verein geltend gemacht werden, auch wenn dem Teilnehmer dadurch ein erheblicher Zeitaufwand sowie Anfahrtskosten etc. entstanden sind. Wir empfehlen jedem Teilnehmer oder Besucher einer Zuchtschau daher, sich regelmäßig bis zum Termin der Show über etwaige Änderungen via Internet zu informieren. |
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